Sonntag, 4. November 2018

Fragen zum Urheberrecht

Hallo!
 
Als Vorbereitung für den Kurs (und meinen zukünftigen Beruf in der Lehre) habe ich mich in den letzten Tagen mit dem Urheberrecht befasst. Im Zuge dessen habe ich mir folgende Fragen gestellt.
 
1) zu "Werk & Urheber": Wird zum Beispiel bei einer Parodie eines Liedes / Filmes / ... nicht auch das Werk bearbeitet und somit der Bearbeiter zum Urheber des neuen Werkes? Muss der Bearbeiter dafür die Nutzungs-/Verwertungsrechte des ursprünglichen Werkes besitzen, d.h. erworben haben?
 
2) zu "Werknutzung im Unterricht und in der Lehre": Warum ist es laut §§59c des UrhG nicht zulässig, Lehrwerke (Werke, die für den Schulgebrauch vorgesehen sind) öffentlich aufzuführen? Gibt es da ein Problem, das ich nicht sehe?
 
Ich würde mich freuen, wenn mir da jemand weiterhelfen kann.
 
- Loewenzahn

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